Beschlussvorlage - BV Cri SV 147/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die Teilumnutzung des vorhandenen Gebäudes, die Umnutzung von Büroräumen im Obergeschoss zu einer Wohnung mit Herstellung eines Badezimmers geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 23.09.2020 erforderlich.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200748 für die Teilumnutzung des vorhandenen Gebäudes, die Umnutzung von Büroräumen im Obergeschoss zu einer Wohnung mit Herstellung eines Badezimmers auf dem Flst. 3/4, Flur 38 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...