Beschlussvorlage - BV Cri SV 147/20
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen Bauantrag BA 200748
Teilumnutzung eines vorhandenen Gebäudes, Umnutzung von Büroräumen im Obergeschoss zu einer Wohnung mit geringfügigen baulichen Veränderungen zur Herstellung eines Badezimmers
Gemarkung Crivitz, Flur 38, Flst. 3/4 (Molkereistr. 9/1, Crivitz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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20.08.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf dem o. g. Flurstück ist die Teilumnutzung des vorhandenen Gebäudes, die Umnutzung von Büroräumen im Obergeschoss zu einer Wohnung mit Herstellung eines Badezimmers geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das ist vorliegend der Fall.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 23.09.2020 erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200748 für die Teilumnutzung des vorhandenen Gebäudes, die Umnutzung von Büroräumen im Obergeschoss zu einer Wohnung mit Herstellung eines Badezimmers auf dem Flst. 3/4, Flur 38 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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