Beschlussvorlage - BV Cri SV 144/20
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt in der Gemarkung Crivitz, Flur 14, Flurstück 413/20
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Helga Klein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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20.08.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Crivitz, Flur 14, Flurstück 413/30 hat einen Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt gestellt. Diese soll in einer Breite von 4 m errichtet werden.
Mit der Erlaubnis zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:
- Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust – Parchim einzuholen.
- Das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die grundstückszufahrt auf öffentliche Fläche ein- bzw. abgeleitet werden.
- Die Pflasterung hat analog zur Optik des vorhandenen Gehwegpflasters zu erfolgen.
Die Grundstückszufahrt sollte unter Einhaltung der genannten Auflagen erteilt werden.