Beschlussvorlage - BV Cri SV 144/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Crivitz, Flur 14, Flurstück 413/30 hat einen Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt gestellt. Diese soll in einer Breite von 4 m errichtet werden.

Mit der Erlaubnis zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:

  1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
  2. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
  3. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust – Parchim einzuholen.
  4. Das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die grundstückszufahrt auf öffentliche Fläche ein- bzw. abgeleitet werden.
  5. Die Pflasterung hat analog zur Optik des vorhandenen Gehwegpflasters zu erfolgen.

 

Die Grundstückszufahrt sollte unter Einhaltung der genannten Auflagen erteilt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt dem Antrag zur Herstellung einer Grundstückszufahrt mit einer Breite von 4 m in der Gemarkung Crivitz, Flur 14, Flurstück 413/20 unter den in der Sachdarstellung genannten Auflagen zu. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine 

 

 

 

 

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