Beschlussvorlage - BV Cri SV 163/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für den Sportplatz am Geschwister-Scholl-Platz ist die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers zwingend erforderlich. Eine Reparatur des alten Rasenmäher (Baujahr 1995) ist sehr aufwendig und kostenintensiv, also wirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Dies ergab auch die Rücksprache mit zwei unabhängigen Werkstätten. Die Anschaffung eines neuen Aufsitzrasenmähers ist unabweisbar. Der Mäher vom Stadtbauhof kann leihweise nicht mehr zu Verfügung gestellt werden da sich dieser täglich durch die Stadtarbeiter in Nutzung befindet. Die Mäharbeiten auf dem Sportplatz sind zwingend erforderlich um einen reibungslosen Schulsportbetrieb aller Schulen zu gewährleisten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 17.08.2020 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von maximal 8.000,00 € für die Ersatzbeschaffung eines Aufsitzrasenmähers für den Sportplatz am Geschwister-Scholl-Platz.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung belaufen sich auf maximal 8.000,00 €. Die finanzielle Deckung erfolgt aus dem Produkt-/Sachkonto 3 11408 0712 (Stadtbauhof)

 

 

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