Beschlussvorlage - BV LaB GV 149/20
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt in der Gemarkung Kritzow, Flur 1, Flurstück 385/1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Tobias Liebig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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19.08.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Kritzow, Flur 1, Flurstück 385/1 (Richenberger Weg) hat einen Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt für das benannte Grundstück gestellt. Die Breite der geplanten Zufahrt gibt der Antragsteller mit
5 m an. Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt. Im Zuge der Herstellung der Grundstückszufahrt möchte der Antragsteller die im Bereich der geplanten Zufahrt stehende Straßenlaterne zurückbauen. Es handelt sich hier um ein altes Modell aus DDR-Zeiten. Der gesamte Laternenmast ist stark verrostet.
Mit der Erlaubnis zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:
1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
2. Der Rückbau der Straßenlaterne darf nur von einer Fachfirma auf Kosten des Antragstellers in Abstimmung mit der Gemeinde Langen Brütz vollzogen werden.
3. Für die Entsorgung des Laternenmastes mit allen dazugehörigen Anbauteilen ist der Antragsteller verantwortlich. Die Entsorgung hat fachgerecht zu erfolgen.
4. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
5. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
6. Das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz stimmt dem Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt mit einer Breite von 5 m in der Gemarkung Kritzow, Flur 1, Flurstück 385/1 und dem damit verbundenen Rückbau einer Straßenlaterne unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Auflagen zu.
