Beschlussvorlage - BV LaB GV 147/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Langen Brütz, Flur 1, Flurstück 51/1 hat einen Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt zu dem benannten Grundstück gestellt. Dazu muss der straßenbegrenzende Hochbord abgesenkt werden und der Gehwegstreifen zwischen Grundstück und Straße in der Form befestigt werden, dass er überfahren werden kann. Das Grundstück liegt an der Kreisstraße 104 an. Daher wurde beim Landkreis LuP eine Stellungnahme abgefordert. Seitens des Landkreises LuP bestehen grundsätzlich keine Einwände und Bedenken.

Der Antragsteller hat 4 m Zufahrtsbreite beantragt. Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt.

 

Mit der Erlaubnis zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:

1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

2. die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden

3. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen

4. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden

 

Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung der Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz stimmt dem Antrag zur Herstellung einer Grundstückszufahrt mit einer Breite von 4 m und der damit verbundenen Absenkung des Bordsteins in der Gemarkung Langen Brütz Flur 1, Flurstück 51/1  unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Auflagen zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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Anlagen

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