Beschlussvorlage - BV Pin GV 488/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstücke 81/35 und 81/36 hat einen Antrag auf Verbreiterung/ Rückbau von Grundstückszufahrten zu dem benannten Grundstück gestellt. Gegenwärtig wird das Grundstück über eine Zufahrt auf dem Flurstück 81/36 erschlossen, welche um 1,6 m auf eine Breite von 4,6 m verbreitert werden soll. Eine weitere Zufahrt mündet auf das Flurstück 81/35. Diese möchte der Antragsteller zurückbauen, da für die Erschließung des Grundstückes eine Zufahrt genügt und das Flurstück 81/35 lediglich zu gärtnerischen Zwecken genutzt wird. Sollte die Zufahrt auf das Flurstück 81/35 in Zukunft wieder benötigt werden, erklärt der Antragsteller diese auf seine Kosten wieder herzustellen. Der B-Plan Nr. 20 „Am Kiessee“ weist eine maximale Zufahrtsbreite von 5 m aus. Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt.

 

Mit der Erlaubnis zur Verbreiterung/ zum Rückbau der Grundstückszufahrten sind folgende Auflagen verbunden:

1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

2. die Verbreiterung/ der Rückbau der Grundstückszufahrten darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden

3. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen

4. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden

5. die Zufahrt zum Flurstück 81/35 ist zurückzubauen und der Hochbord an gleicher Stelle herzustellen

 

Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Verbreiterung/ zum Rückbau der Grundstückszufahrten nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow stimmt dem Antrag zur Verbreiterung einer Grundstückszufahrt in der Gemarkung Petersdorf, Flur 1, Flurstück 81/36 auf eine Breite von 4,6 m und dem Rückbau der Grundstückszufahrt in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/35 unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Auflagen zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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