Beschlussvorlage - BV Dob GV 348/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorbescheid
Nutzungsänderung KITA in Wohngebäude mit Garage / Halle
Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flst. 17/9 (Schulstraße in Buchholz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Zukunftsausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.08.2020
|
Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstück ist die Nutzungsänderung der KITA in ein Wohngebäude mit Garage / Halle geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich nach Einschätzung des Landkreises unmittelbar angrenzend an die geschlossene Ortschaft Buchholz und würde somit nach § 34 BauGB zu beurteilen sein.
Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das ist vorliegend der Fall.
Das Gebäude wird zu Wohnzwecken genutzt. Die Nutzung der Garage / Halle erfolgt nur zur privaten Nutzung durch den Bauherren.
Für das Vorhaben ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erforderlich.
