Beschlussvorlage - BV Dob GV 348/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Nutzungsänderung der KITA in ein Wohngebäude mit Garage / Halle geplant (sh. Antragsunterlagen).

Das Vorhaben befindet sich nach Einschätzung des Landkreises unmittelbar angrenzend an die geschlossene Ortschaft Buchholz und würde somit nach § 34 BauGB zu beurteilen sein.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

Das Gebäude wird zu Wohnzwecken genutzt. Die Nutzung der Garage / Halle erfolgt nur zur privaten Nutzung durch den Bauherren.

 

Für das Vorhaben ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erforderlich. 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid Nutzungsänderung der KITA in ein Wohngebäude mit Garage / Halle auf dem Flst. 17/9 der Flur 1 in der Gemarkung Buchholz.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...