Beschlussvorlage - BV Dob GV 347/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Kleinkläranlage und Geländeaufschüttung geplant (sh. Antragsunterlagen).

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Rubow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde zu beantragen.

Die erforderlichen Baumfällungen werden bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises geprüft.

 

Für das Flurstück liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 23.09.2020 erforderlich. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200858 für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Kleinkläranlage und Geländeaufschüttung auf den Flst. 10/4 und 9 der Flur 1 in der Gemarkung Rubow.

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde zu beantragen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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