Beschlussvorlage - BV Pin GV 502/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Klage gegen den Bescheid des Ministeriums für Inneres und Europa M-V bzgl. der pauschalen finanziellen Zuweisung des Ausgleichs für den Wegfall der Straßenbaubeiträge nach § 8a Abs. 7 KAG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kai-Uwe Wacker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.07.2020
|
Sachverhaltsdarstellung:
Das Ministerium für Inneres und Europa M-V hat mit Bescheid vom 25.06.2020, eingegangen am 30.06.2020, die Höhe des Erstattungsbetrages für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge nach § 8a Abs. 7 KAG MV gesandt.
Danach erhält die Gemeinde Pinnow wie alle Gemeinden pro Straßenkilometer 1.216,97 €, mithin insgesamt 38.572,82 €.
Der Bescheid ist in der Anlage beigefügt.
Die Ermittlung der Länge der Straßenkilometer ist korrekt.
Ob die Höhe der jährlichen pauschalen Zuweisung auskömmlich ist und ob hier eine andere Zahl einklagbar wäre, ist eine der Fragen.
Die Stadt Grevesmühlen hat mit Unterstützung des Städte- und Gemeindetages MV (StGT MV) gegen den Wegfall der Straßenbaubeiträge und einer pauschalen Zuweisung und der Finanzierung Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht eingelegt.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der StGT MV allen Gemeinden, gegen den Bescheid des Ministeriums für Inneres und Europa M-V Rechtsmittel einzulegen. Da das Ministerium für Inneres und Europa M-V eine oberste Landesbehörde ist, kann kein Widerspruch eingelegt werden, sondern es muss direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht werden.
Ebenso empfiehlt der StGT MV, das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde zu beantragen.
Für diese Verfahrenshandlung kann bereits eine Gerichtsgebühr anfallen.
Anwaltszwang gibt es nicht.
Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung. Die Klage ist in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Pinnow beschließt Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gegen den Bescheid des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 25.06.2020 zur finanziellen Zuweisung für den Wegfall der Straßenbaubeiträge in Höhe von 38.572,82 € einzulegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung der Verfassungsbeschwerde der Stadt Grevesmühlen zum Wegfall der Straßenbaubeiträge zu beantragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
545,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
113,3 kB
|
