Beschlussvorlage - BV Pin GV 498/20
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Herstellung/ Verlegung einer Grundstückszufahrt in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/23
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Tobias Liebig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Vorberatung
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21.07.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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28.07.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/23 hat einen Antrag auf Herstellung/ Verlegung einer Grundstückszufahrt zu dem benannten Grundstück gestellt. Gegenwärtig wird das Grundstück über eine Zufahrt auf der südlichen Grundstücksgrenze verkehrsmäßig erschlossen. Der Antragsteller möchte nun das Grundstück über eine Zufahrt auf der nördlichen Grundstücksseite erschließen. Dazu möchte der Antragsteller eine Zufahrt von 3 m errichten und den straßenbegrenzenden Hochbord absenken. Der B-Plan Nr. 20 „Am Kiessee“ weist eine maximale Zufahrtsbreite von 5 m aus. Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt.
Die nicht mehr benötigte Zufahrt möchte der Antragsteller zurückbauen. Im Bereich der geplanten Zufahrt steht gegenwärtig ein Baum. Im Zuge der Errichtung der neuen Zufahrt soll dieser in Richtung Norden umgepflanzt werden. Für die Versetzung des Baumes sollte auf die Firma zurückgegriffen werden, die gegenwärtig mit der Pflege beauftragt ist.
Mit der Erlaubnis zur Herstellung/ Verlegung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:
1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
2. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
3. Das Versetzen des Baumes erfolgt auf Kosten des Antragstellers. Die Versetzung ist mit der Gemeinde Pinnow abzustimmen. Die mit der Versetzung zu beauftragende Firma wird durch die Gemeinde Pinnow vorgegeben.
4. Sollte der Baum durch das Versetzen abgängig sein, ist durch den Antragsteller für entsprechenden Ersatz zu sorgen.
5. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
6. Das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
7. Die vorhandene Zufahrt ist zurückzubauen und der Hochbord an gleicher Stelle herzustellen.
Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow stimmt dem Antrag zur Herstellung/ Verlegung einer Grundstückszufahrt mit einer Breite von 3 m, der damit verbundenen Bordsteinabsenkung, und dem Versetzen eines Baumes in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/23 unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Auflagen zu.
