Beschlussvorlage - BV Pin GV 494/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/20 hat einen Antrag auf Herstellung/ Verlegung einer Grundstückszufahrt zu dem benannten Grundstück gestellt. Gegenwärtig wird das Grundstück über eine Zufahrt auf der westlichen Grundstücksgrenze verkehrsmäßig erschlossen. Der Antragsteller möchte nun das Grundstück über eine Zufahrt auf der östlichen Grundstücksseite erschließen. Dazu möchte der Antragsteller eine Zufahrt von 5 m errichten und den straßenbegrenzenden Hochbord absenken. Der B-Plan Nr. 20 „Am Kiessee“ weist eine maximale Zufahrtsbreite von 5 m aus. Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt.

Die nicht mehr benötigte Zufahrt ist durch den Antragsteller zurückzubauen.

 

Mit der Erlaubnis zur Herstellung/ Verlegung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:

1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

2. die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden

3. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen

4. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden

5. die vorhandene Zufahrt ist zurückzubauen und der Hochbord an gleicher Stelle herzustellen

 

Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow stimmt dem Antrag zur Herstellung/ Verlegung einer Grundstückszufahrt mit einer Breite von 5 m und der damit verbundenen Bordsteinabsenkung in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/20 unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Auflagen zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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