Beschlussvorlage - BV Cri SV 136/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant auf seinem Grundstück in der Eichholzstraße 20 in Crivitz, die Erweiterung des Wohnhauses mit einem zweigeschossigen Anbau. In diesem werden die Bäder für die jeweilige Etage eingerichtet. Der Nachweis der Baulasten erfolgt durch den Antragsteller bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Zu bewerten sind, ob sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Dem Anbau kann aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, wenn die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 150962) zu erteilen, wenn die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind.

 

 

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Anlagen

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