Beschlussvorlage - BV Cri SV 101/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Stadtvertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.

 

Unter Verweis auf den Prüfvermerk des hauptamtlichen Rechnungsprüfers, erteilte der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 19.05.2020, dem Jahresabschluss 2016 den eingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Crivitz, den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2016 zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2016.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz erteilt der Bürgermeisterin die Entlastung zum Jahresabschluss 2016.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen auf den laufenden Haushalt

Korrekturvolumen Folgejahre: 334.854,33 EUR

 

 

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Anlagen

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