Beschlussvorlage - BV Tra GV 243/20
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Erweiterung einer vorhandenen Grundstückszufahrt in der Gemarkung Tramm, Flur 1, Flurstück 382/10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Tobias Liebig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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25.06.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Tramm, Flur 1, Flurstück 382/10 in Tramm, Blaue Straße 36 hat einen Antrag auf Erweiterung einer vorhandenen Grundstückszufahrt zu dem benannten Grundstück gestellt. Der Antragsteller möchte die vorhandene Zufahrt um 8 m erweitern. Damit erstreckt sich der Zufahrtsbereich über die nahezu gesamte Grundstücksbreite von ca. 12m. Hintergrund für die Erweiterung der Zufahrt ist die Nutzung des Vorgartens als PKW-Stellfläche. Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt.
Mit der Erlaubnis zur Erweiterung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:
1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers
2. die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden
3. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen
4. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden
Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.
