Beschlussvorlage - BV Tra GV 172/18-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant die 1. Änderung des Antrags auf Erweiterung eines Zweifamilienwohn-hauses durch einen Anbau in der Trammer Straße 4 in Göhren bezüglich der Dachkonstruk-tion.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung des Ortes Göhren. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge nach § 34 (1) BauGB. Zu bewerten sind, ob sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 13.07.2020 zu entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 181379 zur Erweiterung des Zweifamilienwohnhauses – 1. Änderung der Dachkonstruktion in der Trammer Straße 4 in Göhren zu erteilen (Gemarkung Göhren, Flur 1, Flst. 227/1).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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