Beschlussvorlage - BV Pin GV 492/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flst. ist die Erweiterung eines Carports mit Gründach geplant. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 3 „An der Bietnitz“. Die Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten, somit ist das Vorhaben zulässig.

 

Gemäß § 6 (1) LBauO MV sind vor Außenwänden von Gebäuden Abstandsflächen freizuhalten. Diese müssen nach § 6 (2) LBauO MV auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Abstandsflächen dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass sie nicht überbaut werden.

 

Durch die Erweiterung des Carports wird eine Abstandsfläche auf dem Flst. 73/95 erforderlich. Die Gemeinde Pinnow ist Eigentümerin des Flurstücks, welches im Kataster als Unland / vegetationslose Fläche ausgewiesen ist. Das Abwasserpumpwerk und die Befahrbarkeit sind durch eine Baulast nicht beeinträchtigt.

 

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und einer Baulasteintragung zuzustimmen. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung eines Carports auf dem Flst. 73/85 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

 

2.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow erteilt die Zustimmung zur Eintragung einer Baulast (belastet: Flurstücke 73/95, Flur 1, Gemarkung Pinnow, begünstigt: Flurstücke 73/85, Flur 1, Gemarkung Pinnow).

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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