Beschlussvorlage - BV Pin GV 490/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist der Neubau eines Einfamilienhauses geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

 

Da es keine Gestaltungssatzung für die Gemeinde Pinnow gibt, ist der Gestaltung der  Fassaden und des Daches nichts entgegen zu halten.

Die Firsthöhe zur Nachbarbebauung wird mit 7,30 m nicht überschritten. Insofern ist auch nach Rücksprache mit dem Landkreis von einem Einfügen des Vorhabens in die nähere Umgebung auszugehen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 19.07.2020 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200530 für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 67/3 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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