Beschlussvorlage - BV LaB GV 138/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bürgermeister der Gemeinde Langen Brütz beantragt die Beratung zu o.g. Thema wie folgt:

 

Die Gemeinde Langen Brütz verfolgt seit Mitte der 1990er Jahren das Ziel, ihre natürlichen Ressourcen für die Weiterentwicklung des sanften Tourismus zu nutzen.

Nachdem maßgeblich mit Fördermitteln das Freibad am Cambser See ausgebaut wurde und ab der bevorstehenden Saison mit einem neuen Betreiberkonzept auf höherem Niveau wiederbelebt wird, ergeben sich neue Chancen für die Weiterentwicklung des Freizeitbereiches auf dem gesamten Areal der Gemeinde.

Für eine bislang als Sportanlage verwendete Fläche vis-a-vis der Badestelle muss ohnehin ein neues Nutzungskonzept entwickelt werden, um Kosten für die Instandhaltung zu sparen. Das Grundstück bietet sich mit seiner Größe, Beschaffenheit und dem Zustand für einen Wohnmobilstellplatz an.

Der Bedarf für Wohnmobil- und Campingplätze wird vom Deutschen Tourismusverband als stetig steigend bewertet. Mit dieser Ergänzungseinrichtung neben dem Freibad könnten Synergieeffekte genutzt werden. Gut ausgestattete Sanitäranlagen, eine Versorgungseinrichtung, ein engagierter Pächter, die vorhandene Wasser- und Elektroversorgung und die geplante Breitbandversorgung gehören dazu. Nicht unwichtig ist die Möglichkeit einer Saisonverlängerung und damit die Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation. Für die Gemeinde wäre mittelfristig eine Gewinnbeteiligung denkbar.

Für den Ausbau der derzeit ungenutzten Fläche wäre eine Bauleitplanung unverzichtbar.

Bei einer Vor-Ort-Besichtigung hat das Fachgebiet Umwelt nach ersten Recherchen keine Einwände gegen die Nutzung der Fläche als Wohnmobilstellplatz festgestellt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz befürwortet grundsätzlich, die derzeit ungenutzte Fläche des Sportplatzes mit Hilfe einer Bauleitplanung zum Wohnmobilstellplatz zu entwickeln.

Das Amt wird beauftragt, Schritte für eine Vorplanung einzuleiten und Fördermöglichkeiten zu prüfen. 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

im laufenden Haushalt 2020 keine

 

 

 

 

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