Beschlussvorlage - BV LaB GV 137/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

 

Durch Niederlegungswillen der damaligen Gemeindewehrführung zum 30.04.2019 musste diese neu gewählt werden. Da zum damaligen Zeitpunkt keine Kamerad sich zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers hat aufstellen lassen, war diese Funktion bis dato unbesetzt. Mit Bereitschaftserklärung des Kameraden Steve Erdmann diese Funktion zu besetzen wurde im Wege der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Langen Brütz am 21.02.2020 die Wah des stellv. Gemeindewehrführers einberufen.  Herr Steve Erdmann erhielt im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit.

 

Herr Erdmann besitz jedoch nicht die nach der Feuerwehrlaufbahn,- Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwLaufbDgrAusbVO M-V) erforderliche Mindestausbildung zur Wählbarkeit und Bestellung in die Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrführers einer Feuerwehr mit Grundausstattung. Da zur Besetzung der Funktion des stellv. Gemeindewehrführers jedoch keine geeignete Person zur Verfügung steht kann unter der Vorraussetzung der Verpflichtung zur unmittelbaren Nachholung der erforderlichenen Lehrgänge die Bewerbung zur Wahl zugelassen werden. Somit wird Herr Erdmann verpflichtes sowohl der erforderlichen Lehrgänge zur Wählbarkeit (Trupmann und Truppführer) sowie die zur Ausübung der Funktion erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführer binnen 2 Jahre zu absolvieren.

 

Eine Beförderung in den Dienstgrad des Hautlöschmeister erfolgt daher erst nach erorderlichem Abschluss der Lehrgänge.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung  stimmt dem Wahlergebnis vom 21.02.2020 zu und beschließt, Herrn Steve Erdmann  unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit in die gewählten Funktionen zu ernennen. Die Berufung ist mit der Verpflichtung zur Absovierung der notwendigen Lehrgänge verbunden. 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Loading...