Beschlussvorlage - BV Cri SV 096/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebunden für den Zivil- und Katastrophenschutz der Stadt Crivitz ist von der WEMAG AG zur Förderung des Zivil- und Katastrophenschutz eine Spende in Höhe von 500,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,

soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für den Zivil- und Katastrophenschutz der Stadt Crivitz in Höhe von 500,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Aufwendungen des Zivil- und Katastrophenschutzes der Stadt Crivitz.

 

 

 

 

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