Beschlussvorlage - BV Cri SV 096/20
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme Spende Zivil- und Katastrophenschutz Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Peter Albrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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18.05.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für den Zivil- und Katastrophenschutz der Stadt Crivitz ist von der WEMAG AG zur Förderung des Zivil- und Katastrophenschutz eine Spende in Höhe von 500,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,
soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
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