Beschlussvorlage - BV Pin GV 482/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau einer Mastanlage (max. Höhe 25 m) für Peilanlagen für den Flugfunk geplant (sh. Antragsunterlagen). Nach spätestens 20 Jahren ist der komplette Rückbau geplant.

 

Das Vorhaben befindet sich im sog. Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Die naturschutzrechtlichen Belange werden durch den Landkreis geprüft.

   

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 200034 für den Neubau einer Mastanlage (max. Höhe 25 m) auf dem Flst. 504 der Flur 1 in der Gemarkung Godern.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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