Beschlussvorlage - BV Cri SV 084/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Am 17.04.2020 fand eine Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz im Umlaufverfahren statt. Auf der Tagesordnung stand unter anderem der Tagesordnungspunkt „Grundstücksangelegenheiten - Gemarkung Crivitz Flur 30 Flurstücke 66/2, 66/5, 6/8, 66/12, 66/13“(BV Cri SV 069/20).

Die CDU-Fraktion hat am 17.04.2020 gemäß Antragsrecht nach § 23 Abs. 4 KV M-V einen Änderungsantrag zu der o. g. Beschlussvorlage eingereicht. Dieser ist Anlage zum Beschluss.

 

 

Hinweis:

Mit der Mail vom 27.04.2020 von Frau Brusch-Gamm an alle Stadtvertreter/-innen wird folgendes zum ehemaligen Top 14.1. (SV-Sitzung 17.03.2020 im Umlaufverfahren) - Gemarkung Crivitz Flur 30 Flurstücke 66/2, 66/5, 6/8, 66/12, 66/13 Vorlage: BV Cri SV 069/20-01 mitgeteilt:

 

Frau Brusch-Gamm nimmt diesen TOP von der Tagesordnung!

 

Nach verschiedenen Hinweisen wurde die Fläche noch einmal gründlich angesehen.

Diverse problematische Ablagerungen liegen auf den Flächen vor, die im Vorwege nicht durch das Amt benannt worden sind.

Diese Sachverhalte liegen offensichtlich bereits seit über 20 Jahren vor, so dass ich das zuständige Ordnungsamt beauftragt habe, hier regulierend und ordnend einzugreifen. So wie sich die Flächen hier darstellen, geht es gar nicht.

Ich habe die Zusammenstellung aller bisher eingeleiteten Maßnahmen angefordert, um uns eine Überblick zu verschaffen

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt in ihrer Sitzung am 18.05.2020 dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2020 zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- keine

 

 

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