Beschlussvorlage - BV Cri SV 067/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme Spende Friedensglocke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Peter Albrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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18.05.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für die Friedensglocke in Crivitz ist am 06.03.2020, zur Förderung der Heimatpflege, eine Spende durch das Ärztenetz Crivitz und Umgebung e.V. in Höhe von 1.000,000 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,
soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.