Beschlussvorlage - BV Cri SV 067/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zweckgebunden für die Friedensglocke in Crivitz ist am 06.03.2020, zur Förderung der Heimatpflege, eine Spende durch das Ärztenetz Crivitz und Umgebung e.V. in Höhe von 1.000,000 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,

soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt und Finanzausschuss beschließt, die zweckgebundene Spende für die Friedensglocke der Stadt Crivitz in Höhe von 1.000,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Aufwendungen für die Friedensglocke in Crivitz.

 

 

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