Informationsvorlage - IV Cri SV 093/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Aufgrund der Mandatsniederlegung einer sachkundigen Einwohnerin muss die Besetzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Vereine neu geregelt werden.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist ein Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine zu bilden. Dieser setzt sich aus 4 Stadtvertretern und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen. Zum Aufgabengebiet dieses Ausschusses gehört:

  • Kulturförderung und Sportentwicklung
  • Vereinszusammenarbeit
  • Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
  • Kirchenfragen
  • Städtepartnerschaften

Es werden keine Stellvertreter gewählt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

keiner

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ausschussvorsitzende erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € je Sitzung. Ausschussmitglieder erhalten eine sitzungsbezogene Aufwands­entschädigung in Höhe von 40 € je Sitzung. 

 

 

 

 

 

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