Beschlussvorlage - BV Cri SV 089/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Aufbau eines Glasfasernetzverteilers geplant (sh. Antrags unterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen 4. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 „Neustadt“. Bei dem geplanten Glasfasernetzverteiler handelt es sich um eine Anlage, die der Versorgung mit Telekommunikationsleitungen dient. Das Vorhaben befindet sich in der bebaubaren Fläche. Die Erschließung ist gesichert.

Eine Vereinbarung über die verkehrliche Erschließung ist mit der Stadt Crivitz abzuschließen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 16.06.2020 erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauplanung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200367 für den Aufbau eines Glasfasernetzverteilers auf dem Flst 124 der Flur 30 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

Es ist eine Vereinbarung über die verkehrliche Erschließung mit der Stadt Crivitz abzuschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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