Beschlussvorlage - BV Cri SV 088/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Aufbau eines Glasfasernetzverteilers geplant (sh. Antrags-unterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 (2) BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 16.06.2020 erforderlich.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200369 für den Aufbau eines Glasfasernetzverteilers auf dem Flst. 81/2 der Flur 1 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...