Beschlussvorlage - BV Tra GV 239/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeinde Tramm äußerte im Jahr 2018 großes Interesse, den Zustand des Settiner Sees festzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, diesen Zustand zu verbessern.

Auf Anfrage des Amtes Crivitz erklärte sich der Wasser –und Bodenverband „Obere Warnow“ bereit, im Rahmen einer konzeptionellen Maßnahme die Trägerschaft für die Erstellung eines limnologischen Gutachtens zu übernehmen.

Limnologische Gutachten und daraus folgende Maßnahmen werden zu 100 % gefördert. Im Rahmen des limnologischen Gutachtens werden lediglich die Verfahrenskosten des Wasser –und Bodenverbandes (Personal- und Sachkosten) der Gemeinde Tramm in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind im Rahmen einer aus dem Gutachten folgenden Maßnahme dann zu 100 % förderfähig.

Der Inhalt der Studie bestand unter anderem aus der Ermittlung der Nährstoffe (Phosphor, Nitrat) im See, Untersuchung des Seesediments, Untersuchung Makrophyten und Phytoplankton, Probenahmen aus 4 Grundwasserpegeln, Nährstoffbilanzierung (einschließlich Analyse des Einzugsbegietes), Bewertung des gegenwärtigen Zustandes und Ableitung möglicher Sanierungsmaßnahmen.

Der Settiner See ist zu nährstoffreich und befindet sich in einem nicht guten ökologischen Zustand.

Als Ursache für einen hohen Nährstoffeintrag wurden folgende 3 Quellen ermittelt:

Eintrag durch Wasservögel, Eintrag durch die Landwirtschaft und Eintrag über die Fütterung der Karpfen.

Das Seenreferat des Landwirtschaftsministeriums M-V forciert die Fortführung des limnologischen Gutachtens und die Durchführung eines Feldversuches für eine mögliche Sanierung des Settiner Sees.

Um aussagekräftige Werte zu erhalten, muss im April mit der Beprobung begonnen werden. Im Mai soll der Feldversuch starten.

Daher musste sich die Gemeinde bereits positionieren, ob sie gewillt ist, Maßnahmen zur Verbesserung des Sees durchführen zu lassen.

Der Bürgermeister hat am 15.04.2020 im Namen der Gemeinde Tramm der Umsetzung der Maßnahmen zugestimmt, sofern diese tatsächlich zu 100 % gefördert werden.

 

Seitens des WBV „Obere Warnow“ wurde bereits ein Fördermittelantrag und ein Antrag auf vorfristigen Baubeginn an das StALU WM geschickt.

Lt. Aussage des WBV „Obere Warnow“ erhält die Gemeinde eine 100 %-ige Förderung der Kosten. Lediglich die Kosten des Verbandes muss die Gemeinde übernehmen.

Sollte es zu einer Sanierung des Settiner Sees kommen, dann wären die sogenannten Verfahrenskosten des Verbandes als Träger der Maßnahme ebenfalls zu 100 % förderfähig.

 

Das Landwirtschaftsministerium ist bereit, eine Erweiterung/Fortführung der Studie zu finanzieren, um die Ursachen zu konkretisieren bzw. weitere Faktoren zu ermitteln.

Ebenso ist das Ministerium bereit, eine Maßnahme zur Verbesserung des Settiner Sees zu finanzieren.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 15.04.2020, die Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes des Settiner Sees, durchführen zu lassen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Fortführung der Maßnahme ist zu 100 % förderfähig. Sollte es zu einer Sanierung des Settiner Sees kommen, sind auch die Verfahrenskosten zu 100 % förderfähig.

 

 

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