Beschlussvorlage - BV Tra GV 042/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant die Errichtung einer Garage an der Ostseite des bestehenden Feuerwehrgerätehauses, in der Settiner Straße 2 in Tramm. Diese wird in massiver Bauweise und mit einem Pultdach errichtet.

 

Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Abrundungssatzung der Ortes Tramm und demzufolge im Innenbereich (§ 34 BauGB).

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Zu bewerten sind, ob sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau einer Garage an das bestehende Feuerwehrhaus (BA 150783) zu erteilen.

 

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Anlagen

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