Beschlussvorlage - BV Pin GV 475/20
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Herstellung/ Verlegung einer Grundstückszufahrt in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/43
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Tobias Liebig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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15.04.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Vorberatung
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/43 hat einen Antrag auf Herstellung/ Verlegung einer Grundstückszufahrt zu dem benannten Grundstück gestellt. Gegenwärtig wird das Grundstück über eine Zufahrt auf der westlichen Grundstücksgrenze verkehrsmäßig erschlossen. Der Antragsteller möchte nun das Grundstück über eine Zufahrt auf der östlichen Grundstücksseite erschließen. Dazu möchte der Antragsteller eine Zufahrt von 5 m errichten und den straßenbegrenzenden Hochbord absenken. Der B-Plan Nr. 20 „Am Kiessee“ weist eine maximale Zufahrtsbreite von 5 m aus. Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt.
Die nicht mehr benötigte Zufahrt möchte der Antragsteller zurückbauen.
Mit der Erlaubnis zur Herstellung/ Verlegung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:
1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers
2. die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden
3. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen
4. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden
5. die vorhandene Zufahrt ist zurückzubauen und der Hochbord an gleicher Stelle herzustellen
Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.
Über den nachstehenden Beschlussvorschlag wird im Umlaufverfahren abgestimmt. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Abstimmungsblatt. Es kann elektronisch ausgefüllt werden. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Abstimmungsblatt am Sitzungstag per Mail zurück an das Amt Crivitz.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow stimmt dem Antrag zur Herstellung/ Verlegung einer Grundstückszufahrt mit einer Breite von 5 m und der damit verbundenen Bordsteinabsenkung in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/43 unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Auflagen zu.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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133,5 kB
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