Beschlussvorlage - BV Pin GV 466/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die temporäre Aufstellung eines Bauzaunes mit Plane als Werbefläche geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 20 „Am Kiessee“. Die Fläche ist dort als öffentliche Grünfläche ausgewiesen und steht im Eigentum der Gemeinde.

Auf der Fläche befinden sich Pflanzungen und der Löschwasserbehälter, der jederzeit zugänglich sein muss.

Das Einvernehmen kann nur erteilt werden, wenn hierdurch keine Beeinträchtigung der Pflanzungen und der Zugänglichkeit des Löschwasserbehälters entsteht. Hierzu muss der Standort mit der Gemeinde abgestimmt werden und es muss ein gesonderter Vertrag zur Regelung der Verkehrssicherungspflichten, Kosten etc. zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde abgeschlossen werden (Sondernutzung).

 

Die Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde erfolgt durch den Landkreis.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 27.04.2020 erforderlich.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200083 für die temporäre Aufstellung eines Bauzaunes mit Plane als Werbefläche auf dem Flst. 81/46 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg unter der Voraussetzung, dass

-          keine Beeinträchtigung der Pflanzungen und der Zugänglichkeit des Löschwasserbehälters entsteht

-          der Standort mit der Gemeinde abgestimmt wird und

-          ein gesonderter Vertrag zur Regelung der Verkehrssicherungspflichten, Kosten etc. zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde abgeschlossen wird (Sondernutzung).

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...