Beschlussvorlage - BV Pin GV 463/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück sind der Neubau eines Geräteschuppens und eines Carports geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

 

Die erforderliche Baulasteintragung erfolgt durch den Landkreis.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 27.04.2020 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200170 für den Neubau eines Geräteschuppens und eines Carports auf dem Flst. 133/37 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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