Beschlussvorlage - BV Pin GV 461/20
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Herstellung/ Verlegung einer Grundstückszufahrt in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/16
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Tobias Liebig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Vorberatung
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17.03.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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24.03.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/16 hat einen Antrag auf Herstellung/ Verlegung einer Grundstückszufahrt zu dem benannten Grundstück gestellt. Gegenwärtig wird das Flurstück 81/16 zusammen mit dem Flurstück 81/15 über eine Zufahrt auf der Grundstücksgrenze verkehrsmäßig erschlossen. Der Antragsteller möchte nun beide Flurstücke separat verkehrsmäßig erschließen. Dazu möchte der Antragsteller eine Zufahrt von 3 m errichten und den straßenbegrenzenden Hochbord absenken. Der B-Plan Nr. 20 „Am Kiessee“ weist eine maximale Zufahrtsbreite von 5 m aus.
Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt.
Mit der Erlaubnis zur Herstellung/ Verlegung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:
1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers
2. die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden
3. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen
4. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden
5. die vorhandene Zufahrt ist zurückzubauen und der Hochbord an gleicher Stelle herzustellen
Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow stimmt dem Antrag zur Herstellung/ Verlegung einer Grundstückszufahrt mit einer Breite von 3 m und der damit verbundenen Bordsteinabsenkung in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/16 unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Auflagen zu.
