Beschlussvorlage - BV Pin GV 459/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines freitragenden Carports von 5 x 6 m geplant (sh. Antragsunterlagen).

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Plans Nr. 2A Wohnbebauung Petersberg“.

Gemäß Festsetzungen des B-Plans ist die Anordnung von Garagen und Stellplätzen zwingend, wenn diese im B-Plan außerhalb der Baugrenze dargestellt sind. Es sind für das o.g. Flurstück eine Garage (Ga) innerhalb der Baugrenze und ein Stellplatz (St) außerhalb der Baugrenze ausgewiesen  (sh. Auszug B-Plan).

Das geplpante Carport überschreitet die ausgewiesene Fläche für den Stellplatz. Daher wird eine isolierte Abweichung beantragt.

 

Gemäß § 31 (2) BauGB kann von den Festsetzungen des B-Plans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

  1.                  Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
  2.                  die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3.                  die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten               Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Der Gemeinde wird empfohlen, der isolierten Abweichung zuzustimmen.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 20.04.2020 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum BA 191338 für die Isolierte Abweichung zum Neubau eines Carports auf dem Flst. 78/19 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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