Informationsvorlage - IV Cri SV 038/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Aufgrund der Mandatsniederlegung eines Stadtvertreters muss die Zusammensetzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen neu geregelt werden.

 

Dieser setzt sich aus 4 Stadtvertretern und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen. Zum Aufgabengebiet dieses Ausschusses gehört:

 

  • Betreuung der Schul- und Kindereinrichtungen
  • Jugendförderung und Sozialwesen
  • Altenbetreuung
  • Behinderten- und Seniorenförderung
  • Zusammenarbeit mit den Trägern sozialer Dienste, Vereinen und Verbänden des

  Sozialbereichs

 

Die Mitglieder dieses Ausschusses werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Es werden keine Stellvertreter gewählt.

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist das d‘Hondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.

Die Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften können Wahlvorschlagslisten mit bis zu 4 Stadtvertretern und 3 sachkundigen Einwohnern erstellen. Zweckmäßigerweise sollten die sachkundigen Einwohner an den Kopf der Liste gestellt werden.

 

Wahlgang

Die Stadtvertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

Über die Wahlvorschlagslisten wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Stadtvertreters geheim abgestimmt. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 0,5, 1,5, 2,5, 3,5, 4,5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenden Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.

Bei der Sitzverteilung werden zunächst die 3 Sitze für die sachkundigen Einwohner verteilt. Sodann werden die nicht berücksichtigten sachkundigen Einwohner von allen Listen gestrichen und die 4 Sitze für die Stadtvertreter verteilt.

  

Beispiel:

Angenommen, es sind 4 Sitze für Stadtvertreter und 3 Sitze für sachkundige Einwohner zu vergeben. Ferner angenommen, die Stadtvertretung besteht aus den Fraktionen A, B und C. Die Liste der Fraktion A erreicht 7 Stimmen, die Liste der Fraktion B 5 Stimmen und die Liste der Fraktion C 1 Stimme. Die Ermittlung der Höchstzahlen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

 

Teiler

Fraktion A

Fraktion B

Fraktion C

 

Stimmen

Höchstzahl

Stimmen

Höchstzahl

Stimmen

Höchstzahl

0,5

14

1

10

2

2

6

1,5

4,67

3

3,33

4

0,67

 

2,5

2,8

5

2

6

0,4

 

3,5

2

6

1,43

 

0,29

 

4,5

1,56

9

1,11

 

0,22

 

5,5

1,27

 

0,91

 

0,18

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Höchstzahlen 1 bis 3 entfallen auf die sachkundigen Einwohner. Demnach erhält die Fraktion A zwei Sitze und die Fraktion B einen Sitz. Die Höchstzahlen 4 bis 7 entfallen auf die Stadtvertreter. Demnach erhalten die Fraktionen A und B jeweils einen Sitz. Bezüglich der Höchstzahlen 6 und 7 entscheidet das Los.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

keiner

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ausschussvorsitzende erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € je Sitzung. Ausschussmitglieder erhalten eine sitzungsbezogene Aufwands­entschädigung in Höhe von 40 € je Sitzung.

 

 

 

 

 

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