Beschlussvorlage - BV Tra GV 231/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 1 „Photovoltaikanlage Tramm“ wurde am 23.06.2016 durch die Gemeinde Tramm gefasst.

 

Dem Durchführungsvertrag zum Vorhaben wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.12.2015 durch die Gemeindevertretung zugestimmt.

 

Aufgrund fehlender Nachweise über die Verfügung der Flächen durch den Vorhabenträger, wurde die beim Landkreis Ludwigslust-Parchim beantragte Genehmigung der Planung zurückgezogen. Die fehlenden Nachweise über die Verfügung der Flächen wurden nunmehr durch den Vorhabenträger nachgereicht. Der Satzungsbeschluss muss nach Aufhebung des alten Beschlusses nochmals gefasst werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 1 „Photovoltaikanlage Tramm“ vom 23.06.2016 wird aufgehoben.
  2. Die Gemeinde Tramm beschließt, nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Photovoltaikanlage Tramm“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
  3. Der Begründungsentwurf, einschließlich Umweltbericht mit den Prüfungen auf Verträglichkeit mit den Natura 2000 Schutzgebieten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, dem Artenschutzfachbeitrag sowie den eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung nach ihrer Genehmigung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

 

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