Beschlussvorlage - BV Cri SV 029/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 191591
Neubau einer Garage (Wohnmobil)
Gemarkung Crivitz, Flur 39, Flst. 5/2 (Rabahnweg 2 in Crivitz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Entscheidung
|
|
|
20.02.2020
|
Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstück ist der Neubau einer Garage (Wohnmobil) geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das ist vorliegend der Fall.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 22.03.2020 erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 191591 für den Neubau einer Garage (Wohnmobil) auf dem Flst. 5/2 der Flur 39 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
369,6 kB
|