Beschlussvorlage - BV Cri SV 997/19-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller möchte die bestehende Altenpflegeeinrichtung in nördliche Richtung vergrößern und damit auch auf die aktuellen Bedürfnisse der Bewohner eingehen.

Ebenso soll im Norden der Gebäude ein Sinnesgarten entstehen, der zur Verbesserung der Lebenssituation der an Demenz erkrankten beiträgt, da sie sich in einem geschützten Bereich bewegen können.

Die derzeitigen Parkplatzflächen werden auf das nordöstliche Ackergrundstück verlegt. In diesem Bereich sollen Baufelder für altengerechte Wohnungen/Mehrgenerationen angeordnet werden.

Der im Antrag dargestellte Geltungsbereich in der Anlage 1 wurde um den Fahrbahnbereich vom Anschluss an den derzeigen Parkplatz bis zum Anschluss an die Weinbergstraße sinnvoll erweitert.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Altenheim Elim“ nördlich des Crivitzer Weinbergs gem. § 2 (1) BauGB.
    Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 34/41, 38/1, 38/2 und 39 sowie Teile der Flurstücke 34/3, 34/7, 34/41, 38/1, 38/2, 38/3, 39 40/4 in der Gemarkung Crivitz, Flur 29.
  2. Planungsziel ist die Erweiterung des Altenheims in nördlicher Richtung, verbunden mit der Herstellung einer geschlossenen Parkanlage (Sinnesgarten) und die Bereitstellung von Bauflächen für altengerechtes Wohnen/Mehrgenerationenwohnen, neben der damit erforderlich werdenden Verlegung der Parkplatzflächen.

 

  1. Die als Anlage 1 bezeichnete Karte mit der Darstellung des Geltungsbereichs ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Alle Kosten, bis auf die Verwaltungskosten im Amt Crivitz, werden durch den Antragsteller getragen.

 

 

 

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Anlagen

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