Beschlussvorlage - BV Cri SV 033/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

In der Stadt Crivitz im Ortsteil Wessin ist die Ausweisung eines Windeignungsgebietes durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg geplant. Die Entwurfsunterlagen zur 2. Beteiligung der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms WM (RREP WM) mit Stand November 2018, u.a. mit der Ausweisung von Windeignungsgebieten, haben zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegen. Der Plangeber geht derzeit von einem verfestigten Planungsstand aus, so dass zu den aktuell beantragten Vorhaben der Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der zukünftigen Windeignungsgebiete bereits positive Stellungnahmen ergehen, da davon auszugehen ist, das diese den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen.

 

Aktuell ist im zukünftigen Windeignungsgebiet Wessin 45/18 im Gebiet der Stadt Crivitz im Ortsteil Wessin die Errichtung und der Betrieb von 15 von insgesamt 20 Windenergieanlagen geplant. Ein entsprechender Antrag nach dem BImSchG wurde gestellt. Die Stadt Crivitz hat in der Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie in ihren Einwänden in der nachfolgenden Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorhaben auf verschiedene Sachverhalte hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes sowie die Beeinträchtigung öffentlicher Belange kritisch hingewiesen.

Die Stadt Crivitz ist der Auffassung, dass Themen des Natur- und Artenschutzes nicht mit einem ausreichend ganzheitlichen Ansatz betrachtet werden. Im kürzlich stattgefundenen Erörterungstermin zu dem Vorhaben der 20 Windenergieanlagen zeigt sich, dass auf der Ebene eines Verfahrens nach dem BImSchG diese Einwände vermutlich keine Berücksichtigung finden werden.

 

Die Stadt Crivitz kann, in dem vom Regionalen Planungsverband Westmecklenburg geplanten Windeignungsgebiet Wessin 45/18 den von ihr geforderten ganzheitlichen, ordnenden und steuernden Planansatz derzeit nur im Rahmen ihrer gemeindlichen Planungshoheit durch die Aufstellung eines eigenen Bebauungsplanes selbst wahrnehmen. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Eine rechtskräftige Planung auf der Ebene der Raumordnung zur Ausweisung von Konzentrationsflächen der Windenergie besteht aktuell nicht.

 

Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 15 muss den vollständigen auf das Gebiet der Stadt Crivitz fallenden Teil des geplanten Windeignungsgebietes Wessin 45/18 umfassen, welches in den Entwurfsunterlagen zur 2. Beteiligung der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM (Stand 11/2018) ausgewiesen ist.

 

Um die Zielstellungen der gemeindlichen Planung zu sichern, ist nachfolgend eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu beschließen.

 

Unmittelbar nach Vorliegen der Antragunterlagen für die 20 Windkraftanlagen und deren Prüfung wurde durch die Verwaltung empfohlen, eigene planerische Schritte einzuleiten. Nunmehr  wurde allen Beteiligten durch den Anwalt empfohlen, umgehend entsprechende Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Die Aufstellung des B-Planes muss im Zusammenhang mit den Gemeinden Zapel und Barnin erfolgen.

Der Gemeinde Zapel wird daher die Aufstellung eines Bebauungsplans „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Zapel Hof“ empfohlen.

Der Gemeinde Barnin wird daher die Aufstellung eines Bebauungsplans „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Hof Barnin“ empfohlen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Wessin“.

 

Geltungsbereich:Gemarkung Wessin, Flur 4, Flurstücke diverse

 

Konkret umfasst ist der auf das Gebiet Crivitz OT Wessin entfallene Teil des geplanten Windeignungsgebietes Wessin 45/18 aus der 2. Beteiligung zur Teilfortschreibung des Kap. 6.5 des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (Stand 11/2018).

 

Der Geltungsbereich befindet sich südlich der Ortslage Wessin im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen und wird wie folgt begrenzt:

-          nördlich durch landwirtschaftliche Flächen der Gemarkung Wessin, die Ortslage Wessin und die B 392,

-          östlich durch forstwirtschaftliche Flächen der Gemarkung Radepohl,

-          südlich durch forstwirtschaftliche Flächen der Gemarkungen Radepohl und Wessin und die B 321 und

-          westlich durch landwirtschaftliche Flächen der Gemarkung Zapel.

 

Planungsziel:Die Stadt Crivitz wird eine ordnende und steuernde Funktion im Rahmen eines ganzheitlichen Planansatzes im zukünftigen Windeignungsgebiet umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.

 

2.Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten des Bebauungsplans

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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