Beschlussvorlage - BV LaB GV 131/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die seit 2017 geltende Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung gemeindlicher Räume in der Gemeinde Langen Brütz sah auch eine kostenpflichtige Nutzung der Räumlichkeiten für Privatpersonen vor. Dafür wurde eine Hausverwaltung eingesetzt. Die wirtschaftliche Nutzung ist auch nach drei Jahren nicht gegeben, der Gemeinde entstanden erhebliche Verluste.

 

Künftig sollen die Räumlichkeiten nur noch zur Durchführung von Veranstaltungen der Gemeinde, der Freiwilligen Feuerwehr und ortsansässigen gemeinnützigen Vereinen zur Verfügung stehen. Die Bewirtschaftung liegt in Verantwortung des Amtes. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz beschließt die neue Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung gemeindlicher Räume in der Gemeinde Langen Brütz in vorliegender Form.

 

Die alte Nutzungs- und Entgeltordnung von 2017 tritt mit dem Tag der Bekanntmachung der neuen Nutzungs- und Entgeltordnung außer Kraft. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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