Informationsvorlage - IV Cri SV 030/20
Grunddaten
- Betreff:
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Verpflichtung eines Mitgliedes der Stadtvertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Anita Ohl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Anhörung
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17.02.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Bürgermeisterin verpflichtet den Stadtvertreter durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten (§ 28 Abs. 3, Satz 4 KV M-V).
Verpflichtungsformel:
„Sehr geehrte/er …
Ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeindewohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.“