Beschlussvorlage - BV Cri SV 013/19-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortsteile Gädebehn, Kladow und Basthorst ist am 05.11.1999 in Kraft getreten.

 

Die Satzung umschließt auf dem Grundstück in der Schlossstraße 13 im Ortsteil Basthorst der Stadt Crivitz nur das Wohnhaus. Die geplante Vergrößerung des Wohnhauses ist somit nicht möglich. Durch den Antragsteller wurde daher die Änderung der Satzung beantragt.

Mit der Änderung kann eine Erweiterung des Wohnhauses entsprechend des § 34 BauGB umgesetzt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung der 3. Änderung der Innenbereichssatzung der Ortschaften Gädebehn, Kladow und Basthorst der Stadt Crivitz.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Änderung der Satzungsänderung übernimmt der Antragsteller.

 

 

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Anlagen

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