Beschlussvorlage - BV Cri SV 015/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt in einem Vorbescheid gem. § 75 LBauO MV den Neubau einer Gartenlaube und die Nutzung eines bestehenden Schuppens als Bienenhaus.

Das bestehende Gebäude dient der Bienenhaltung von 3 bis 6 Völkern und das neue Gebäude als Gartenlaube sowie zum Unterbringen der Anlagen zur Honigherstellung.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig, wenn keine öffentlichen Belange dagegen sprechen.

 

Die verkehrliche Erschließung ist gesichert. 

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 11.02.2020 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Gartenlaube und der Nutzung des alten Schuppens als Bienenhaus (BV 190102) in Basthorst zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

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Anlagen

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