Beschlussvorlage - BV Cri SV 016/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Im Rahmen der Bauarbeiten „Ersatzneubau eines Einfamilienhauses in der Straße Sonnenweg 4 in Crivitz“ wurde durch den Bauherren der öffentliche Weg vor dem Neubau auf einer Länge von ca. 25-30 m zum Teil um bis zu 0,80 m abgegraben. Eine entsprechende Genehmigung für diese Arbeiten lag nicht vor.

Aus diesem Grund wurde der Anlieger gemäß Beschluss BV Cri 532/17-01 durch die Stadt aufgefordert, entsprechende Nacharbeiten auf seine Kosten durchzuführen.

Aufgrund von Beschwerden des Bauherren (bei der Bürgermeisterin) zu den sich hieraus ergebenden Kosten und dem Umfang der geforderten Nacharbeiten wurden diese im Zuge eines erneuten Ortstermins (siehe Protokoll) abgeändert und teilweise aufgehoben. Die neu vereinbarten Nacharbeiten beinhalten nachfolgende Punkte:

 

-Im Einvernehmen mit Fam. Priehn wird der Zaun bzw. die Hecke und der noch verbliebene Wall an der Grundstücksgrenze bzw. auf dem Grundstück Priehn ebenfalls abgetragen und entsprechend des „neuen“ Wegeniveaus neu inkl. Zaun und Bordanlage aufgebaut. Die Böschungssicherung könne somit entfallen.

-Die vorhandenen Grenzsteine sind in diesem Zuge entsprechend durch einen Vermesser anzupassen (tiefer setzen).

- Der von der Stadt geforderte Anfahrschutz zum Haus (Dachüberstand) aus Hochborden (Ansicht mindestens 13 cm) ist weiterhin zu realisieren.

- Auf eine weitere Befestigung des Weges wird verzichtet da die jetzige Wegebefestigung als ausreichend eingeschätzt wurde.

 

Diese Punkte wurden durch den Bauherren ausgeführt und durch die Stadt Crivitz bzw. das Amt Crivitz bereits am 25.11.2019 abgenommen.

 

Damit diese Entscheidung nun aber Rechtskraft entwickeln kann, ist die nachträgliche Bestätigung dieser Vorgehensweise durch die Stadtvertretung der Stadt Crivitz notwendig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt auf ihrer Sitzung der Gradienten-Absenkung im Bereich Sonnenweg 4 in Crivitz mit den nachfolgenden Auflagen im Nachgang zuzustimmen und diese dauerhaft zu dulden:

 

-Im Einvernehmen mit Fam. Priehn wird der Zaun bzw. die Hecke und der noch verbliebene Wall an der Grundstücksgrenze bzw. auf dem Grundstück Priehn ebenfalls abgetragen und entsprechend des „neuen“ Wegeniveaus neu inkl. Zaun und Bordanlage aufgebaut. Die Böschungssicherung könne somit entfallen.

-Die vorhandenen Grenzsteine sind in diesem Zuge entsprechend durch einen Vermesser anzupassen (tiefer setzen).

- Der von der Stadt geforderte Anfahrschutz zum Haus  (Dachüberstand) aus Hochborden (Ansicht mindestens 13 cm) ist weiterhin zu realisieren.

- Auf eine weitere Befestigung des Weges wird verzichtet da die jetzige Wegebefestigung als ausreichend eingeschätzt wurde.

 

Gleichzeitig beschließt die Stadtvertretung der Stadt Crivitz den Beschluss

BV Cri 532/17-01 vom 29.01.2018 aufzuheben. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

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Anlagen

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