Beschlussvorlage - BV Pin GV 449/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Errichtung eines Wochenendhauses geplant.

Bereits auf der Sitzung am 24.07.2018 wurde über den Antrag beraten und das gemeindliche Einvernehmen mit Hinweisen erteilt.

Hinweise:

Die Grundfläche des Wochenendhauses darf nicht mehr als 68m² betragen.

Die Dachneigung darf nicht größer als 30° Grad sein.

Der Abstand zum Wasser von 50 m ist einzuhalten.

 

Aufgrund der Lage in der Trinkwasserschutzzone II wurde durch den Landkreis eine Anhörung des Antragstellers hinsichtlich der Errichtung eines Kellers vorgenommen.

Die Ausführungen zur Anhörung sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die Gemeinde wird nunmehr um eine erneute Stellungnahme zu diesen ergänzenden Unterlagen vom 15.11.2019 gebeten.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 28.01.2020 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 180171 für die Errichtung eines Wochenendhauses (ergänzende Unterlagen vom 15.11.2019) auf dem Flst. 116 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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