Beschlussvorlage - BV Pin GV 446/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Errichtung eines Ferienhauses geplant.

Hierzu liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vom 17.11.2003 vor. Nunmehr wird die 14. Verlängerung des Bauvorbescheids beantragt.

Hierzu ist nach Aussage des Landkreises kein gemeindliches Einvenehmen erforderlich.

Die Gemeinde Pinnow wird lediglich um Mitteilung gemäß § 69 (1) LBauO M-V innerhalb eines Monats gebeten, ob seit der Genehmigung bzw. letzten Verlängerung der Genehmigung geändertes Ortsrecht eingetreten ist, welches es zu beachten gilt.

Im seit dem 14.06.2006 rechtskräftigen F-Plan der Gemeinde Pinnow ist die Fläche als Sondergebiet, das der Erholung dient (Wochenendhausgebiet) ausgewiesen.

Die Sach- und Rechtslage zu dem Vorhaben ist somit seit der Genehmigung bzw. letzten Verlängerung der Genehmigung unverändert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erklärt zum Bauvorbescheid BV 020325 für die Errichtung eines Ferienhauses auf den Flst. 112/14, 113/4, 113/5 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow, dass  seit der Gemehmigung bzw. der letzten Verlängerung der Genehmiung kein geändertes Ortsrecht eingetreten ist, welches es zu beachten gilt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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