Beschlussvorlage - BV Cri SV 004/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Bei einer Feuerwehrveranstaltung der Stadt Crivitz (1. Mai 2019) wurde ein ausgeliehener Kühlanhänger beschädigt. Der Schaden beläuft sich auf ca. 1.500,00 EUR und wird von der KSA nicht übernommen, da nur Feuerwehrfahrzeuge dem Versicherungsschutz unterliegen. Im Haushalt der Stadt Crivitz sind für Kostenerstattungen dieser Art keine Mittel berücksichtigt worden. Die fehlenden Mittel können aus dem Produkt der Feuerwehren Crivitz und Wessin gedeckt werden.  

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt den Unfallschaden zu tragen. Gleichzeitig beschließt die Stadtvertretung der Stadt Crivitz die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 1.500,00 EUR. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Deckung:          03/12605.52551 - Minderaufwendungen aus Kostenerstattungen an private                                                                                                                                                                         

                                                      Unternehmen (FFW Crivitz 750,00 EUR)

                          03/12607.52559 - Minderaufwendungen aus Kostenerstattungen an private  

                                                       Unternehmen  (FFW Wessin 750,00 EUR) 

 

 

 

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