Beschlussvorlage - BV LaB GV 126/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Carports geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich in einer Splittersiedlung im Außenbereich. Es handelt sich vorliegend um eine zulässige Nebenanlage zu einer genehmigten Hauptnutzung.

Gem. § 35 Abs. 2 BauGB (Bauen im Außenbereich) können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das ist vorliegend der Fall.

Da die Grenzbebauung von 9 m überschritten wird, ist eine Eintragung einer Baulast auf dem Nachbarflurstück erfoderlich. Dies erfolgt über den Landkreis.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 23.12.2019 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Carports auf dem Flst. 385/2 der Flur 1 in der Gemarkung Kritzow.

Eine evtl. erforderliche Baulast ist über den Landkreis zu beantragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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