Beschlussvorlage - BV Cri SV 989/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für die o. g. Bauvorhaben der Stadt Crivitz, beide Vorhaben befinden sich in der Ausführung, sind für alle anfallenden Gewerke Auftragsvergaben zu beschließen. Hierzu muss immer eine Stadtvertretersitzung einberufen werden, da die Höhe der Vergabesummen in der Regel nicht in die Entscheidungsbefugnis des Haupt- und Finanzausschusses fallen. Über die einzelnen Auftragsvergabeb ist aufgrund der vorgegebenen Zeitschiene (Bewlligungszeitraum ist zwingend einzuhalten) oft kurzfristig zu entscheiden. Es wird empfohlen diesbezüglich die Entscheidungsbefugnis für die Vergabebeschlüsse der vorgenannten Bauvorhaben auf den Haupt-und Finanzausschuss zu übertragen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2019 die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die verbleibenden Auftragsvergaben für die Bauvorhaben: Erweiterung, Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Uns Lütten“ und die Erweiterung, Umbau und Sanierung der GS „Fritz-Reuter“ an den Haupt- und Finanzausschusss der Stadtvertretung Crivitz.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

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