Beschlussvorlage - BV Tra GV 224/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zweckgebunden für die Feuerwehr in Göhren ist am 09.10.2019, zur Förderung des Brandschutzes, eine Spende durch Michael Kruse in Höhe von 150,00 € an die Gemeinde Tramm geleistet worden.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,

soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister übertragen wurde.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tramm beschließt, die zweckgebundene Spende für die Feuerwehr Göhren in Höhe von 150,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV- MV anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Deckung von Aufwendungen für die Feuerwehr Göhren

 

 

 

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