Beschlussvorlage - BV Pin GV 444/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Der Ausschuss Jugend, Soziales und Kultur empfiehlt der Gemeindevertretung Pinnow Frau Tina Koch zur Jugendbeauftragten der Gemeinde Pinnow für die Wahlperiode 2019-2024 zu bestellen. Die Jugendbeauftragte verfolgt folgende Ziele:

- Sie spricht für die Belange von Kindern und Jugendlichen und setzt sich für sie ein.

- Sie klärt Kinder und Jugendliche über ihre Rechte auf und befähigt sie zur selbstbestimmten Durchsetzung ihrer Rechte.

- Sie evaluiert ihre Arbeit in regelmäßigen Abständen, sammelt Schwerpunkte und arbeitet der Gemeindevertretung bzw. den Ausschüssen zu.

- Sie nimmt selbst initierte Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wahr, macht sie öffentlich und unterstützt sie.

- Sie evaluiert die Angebote der Vereine, Jugendhilfeträger, Bildungseinrichtungen usw. vor Ort und macht diese Informationen öffentlich.

- Sie schafft Möglichkeiten der Begegnungen.

- Sie gibt Auskunft über kommunale, soziale und kulturelle Strukturen, Hilfsmöglichkeiten und Ansprechpartner.

Das Konzeptpapier ist als Anlage beigefügt. Auf Seite 2 ist der Satz „Die Jugendbeauftragte hat Sitz und Stimme in politischen Fachausschüssen und Rederecht im kommunalen Parlament.“zu streichen. Gemäß § 17 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung beschließen, Sachverständige, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören. Sitz und Stimme sieht die Kommunalverfassung nicht vor.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt Frau Tina Koch für die Wahlperiode 2019-2024 zur Jugendbeauftragten der Gemeinde Pinnow zu bestellen.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...