Beschlussvorlage - BV Pin GV 444/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung einer Jugendbeauftragten für die Gemeinde Pinnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Iris Lenk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.11.2019
|
Sachverhaltsdarstellung:
Der Ausschuss Jugend, Soziales und Kultur empfiehlt der Gemeindevertretung Pinnow Frau Tina Koch zur Jugendbeauftragten der Gemeinde Pinnow für die Wahlperiode 2019-2024 zu bestellen. Die Jugendbeauftragte verfolgt folgende Ziele:
- Sie spricht für die Belange von Kindern und Jugendlichen und setzt sich für sie ein.
- Sie klärt Kinder und Jugendliche über ihre Rechte auf und befähigt sie zur selbstbestimmten Durchsetzung ihrer Rechte.
- Sie evaluiert ihre Arbeit in regelmäßigen Abständen, sammelt Schwerpunkte und arbeitet der Gemeindevertretung bzw. den Ausschüssen zu.
- Sie nimmt selbst initierte Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wahr, macht sie öffentlich und unterstützt sie.
- Sie evaluiert die Angebote der Vereine, Jugendhilfeträger, Bildungseinrichtungen usw. vor Ort und macht diese Informationen öffentlich.
- Sie schafft Möglichkeiten der Begegnungen.
- Sie gibt Auskunft über kommunale, soziale und kulturelle Strukturen, Hilfsmöglichkeiten und Ansprechpartner.
Das Konzeptpapier ist als Anlage beigefügt. Auf Seite 2 ist der Satz „Die Jugendbeauftragte hat Sitz und Stimme in politischen Fachausschüssen und Rederecht im kommunalen Parlament.“zu streichen. Gemäß § 17 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung beschließen, Sachverständige, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören. Sitz und Stimme sieht die Kommunalverfassung nicht vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
262 kB
|
